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Newsletter für lokale Betriebe: rechtssicher aufbauen

Newsletter für lokale Betriebe: Einwilligung, Double-Opt-in, Bestandskunden nach § 7 UWG, Abmeldung, SPF, DKIM und DMARC - und ein Rhythmus, der hält.

13 Min. Lesezeit E-Mail-MarketingDSGVOKundenbindungContent-Marketing

Wer im Ort Kunden gewinnt, sammelt über die Jahre etwas an, das in keiner Bilanz steht: die Adressen von Menschen, die schon einmal zufrieden waren. Daraus entsteht der einzige Kanal, den ein Betrieb wirklich besitzt. Eine Suchmaschine kann ihre Bewertung ändern, ein soziales Netzwerk seine Reichweite drosseln - der eigene Verteiler bleibt erreichbar. Er ist zugleich der Kanal, bei dem eine Abmahnung am schnellsten ins Haus steht: Werbung per E-Mail ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung gilt nach § 7 Absatz 2 Nummer 2 (UWG) als unzumutbare Belästigung, und dafür genügt bereits eine einzige Nachricht (BGH). Dazu kommt eine technische Hürde: 46,8 Prozent (Securelist) des weltweiten E-Mail-Verkehrs waren im Dezember 2023 Spam, weshalb die großen Postfachanbieter hart filtern. Ab 5.000 Nachrichten pro Tag (Google) verlangt der größte Anbieter SPF, DKIM und DMARC, und seit Mai 2025 (Microsoft) gilt eine vergleichbare Anforderung auch beim zweiten. Ein Betrieb mit 600 Empfängern liegt unter diesen Schwellen, doch die Filterlogik dahinter bewertet jede Absenderdomain - auch die kleine. Dieser Beitrag grenzt zuerst sauber ab: Es geht nicht um Postfach und Absenderadresse, das steht in unserem Beitrag zur professionellen E-Mail-Adresse mit eigener Domain. Es geht um den Werbeversand an viele - um Einwilligung, Nachweis, Abmeldung, Zustellbarkeit und einen Rhythmus, den Sie auch im dritten Jahr noch durchhalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Verteiler ist der einzige Kanal, den Sie besitzen: Die Adressen bleiben Ihnen, während Reichweite auf fremden Plattformen von deren Regeln abhängt.
  • Werbung per E-Mail setzt eine vorherige ausdrückliche Einwilligung voraus (UWG); den Nachweis dafür schuldet der Absender (DSGVO), und das Double-Opt-in-Verfahren ist der anerkannte Weg, ihn zu führen (BGH).
  • Für Bestandskunden erlaubt § 7 Absatz 3 (UWG) eine Ausnahme - allerdings nur, wenn alle vier Bedingungen gemeinsam erfüllt sind.
  • Zustellbarkeit ist Technik: Versand über die eigene Domain mit SPF, DKIM und DMARC, gepflegte Bounce-Listen und eine Abmeldung, die binnen zwei Tagen wirkt (Google).
  • Sechs sorgfältige Ausgaben im Jahr wirken erfahrungsgemäß mehr als zwölf hastige; gemessen wird an Zustellrate, Klicks auf die Leistungsseite und den daraus entstandenen Anfragen.

Der Verteiler ist der einzige Kanal, der Ihnen gehört

Reichweite auf fremden Plattformen ist geliehen. Wer dort Abonnenten aufgebaut hat, erreicht sie nur so lange und so oft, wie die Regeln des Betreibers es zulassen; ändert sich die Auswahllogik, bricht der Zugang weg, ohne dass jemand widersprechen könnte. Eine E-Mail-Adresse dagegen gehört zum Bestand des Betriebs. Sie ist exportierbar, übertragbar und unabhängig davon, welches Netzwerk gerade Aufmerksamkeit bündelt. Wer beides betreibt, sollte den Unterschied kennen: Social Media für lokale Betriebe schafft Sichtbarkeit, der Verteiler schafft Verbindlichkeit. Deshalb lohnt es sich, Aufmerksamkeit aus fremden Kanälen konsequent in den eigenen zu überführen.

Vom Postfach unterscheidet sich der Verteiler grundlegend, auch wenn beides E-Mail heißt. Eine geschäftliche Adresse dient der Antwort an eine Person: Angebot, Rückfrage, Rechnung. Rechtlich ist das Korrespondenz. Der Verteiler dagegen verschickt eine Werbebotschaft an viele Empfänger gleichzeitig, und ab diesem Moment greift das Wettbewerbsrecht in voller Härte. Für jede einzelne Adresse muss belegbar sein, warum sie im Verteiler steht. Wer Domain und Postfach bereits sauber eingerichtet hat, bringt die halbe Technik mit - die andere Hälfte besteht aus Nachweis und Prozess.

Ein Verteiler ersetzt die Website nicht, er führt zu ihr zurück. Die Ausgabe soll nicht alles erklären, sondern einen Anlass setzen und den Klick auf die passende Leistungsseite auslösen; dort entsteht die Anfrage. Wer die Wege auf der Website bereits geordnet hat, findet in unserem Beitrag zu mehr Anfragen über die Website die Anschlussstellen. Umgekehrt gilt: Eine Ausgabe, die auf eine unklare Seite führt, verbraucht Aufmerksamkeit, ohne etwas auszulösen.

Was der Verteiler leistet

Er erreicht Menschen, die Sie schon kennen, zu einem Zeitpunkt, den Sie bestimmen. Erinnerungen an Wartung oder Vorsorge, Hinweise auf Saisonware, geänderte Öffnungszeiten an Feiertagen - lauter Anlässe, nach denen niemand aktiv sucht und die deshalb sonst untergehen.

Was er nicht ersetzt

Er ersetzt weder eine auffindbare Website noch die Suche. Neukunden kommen selten über den Verteiler, denn dort steht nur, wer schon einmal da war. Als alleiniger Kanal bleibt er zu schmal; als Ergänzung ist er der stabilste, den ein Betrieb hat.

Für wen sich ein Verteiler lohnt - und für wen kaum

Die Frage entscheidet sich an einem einzigen Kriterium: Gibt es einen wiederkehrenden Anlass, zu dem Ihre Kunden etwas von Ihnen hören wollen? Wo dieser Anlass fehlt, entsteht Füllmaterial, und Füllmaterial führt zu Abmeldungen und Spam-Meldungen - beides schadet der Zustellbarkeit aller künftigen Ausgaben. Wo der Anlass dagegen ohnehin im Betriebsablauf steckt, schreibt sich der Verteiler fast von selbst, weil das Thema schon im Kalender steht.

Praxen und Heilberufe

Vorsorge- und Kontrollintervalle sind planbar und für Patienten nützlich. Eine kurze Erinnerung an die anstehende Kontrolle samt Hinweis auf die Terminvergabe ist ein Dienst am Patienten - und füllt den Kalender in ruhigen Wochen.

Handwerk und Technik

Wartungsintervalle, Prüffristen und Saisonarbeiten geben den Takt vor. Wer im Herbst an die Heizungswartung erinnert und im Frühjahr an die Klimaanlage, verschickt keine Werbung, sondern eine Information, die ohnehin fällig war.

Handel und Gastronomie

Saisonware, Aktionswochen und geänderte Öffnungszeiten sind kurzlebig und passen schlecht auf eine Website, die dauerhaft gelten soll. Im Verteiler sind sie richtig aufgehoben, weil sie zum Zeitpunkt ihres Nutzens ankommen.

Kaum lohnt sich der Aufwand dort, wo ein Kunde eine einmalige Entscheidung trifft und danach über Jahre nichts mehr braucht - bei der Badsanierung, dem Umzugsauftrag oder dem Notdienst, der nur im Ernstfall gerufen wird. Hier zahlt jede Stunde besser auf Auffindbarkeit ein als auf einen Verteiler. Auch wer keine 60 Minuten im Quartal für Inhalte erübrigen kann, setzt sinnvoller auf die Website und die Online-Terminbuchung, statt einen Verteiler aufzubauen, der nach der dritten Ausgabe verstummt. Ein eingeschlafener Verteiler ist schlechter als gar keiner: Wer nach zwei Jahren Stille wieder schreibt, wird häufig als Spam gemeldet - und beschädigt damit den Ruf der eigenen Absenderdomain.

AusgangslageVerteiler lohnt sichBesser Website und Suche
AnlassWiederkehrend: Wartung, Vorsorge, SaisonEinmalig: Sanierung, Umzug, Notdienst
KundenbestandViele wiederkehrende KundenÜberwiegend Neukunden aus der Suche
Zeitbudget60 Minuten im Quartal sind gesichertKeine feste Zeit für Inhalte vorhanden
Rechtliche BasisEinwilligungen liegen protokolliert vorAdressen ohne belegbare Herkunft
ZielBindung, Wiederkauf, AuslastungErstkontakt und Sichtbarkeit

Einwilligung und Double-Opt-in: der Nachweis, den Sie führen

Rechtsgrundlage für den Versand ist die Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a (DSGVO), und Artikel 7 Absatz 1 (DSGVO) verlangt, dass der Verantwortliche sie nachweisen kann. Nachweisen heißt: Sie zeigen im Streitfall, wer wann, in welchem Wortlaut und auf welchem Weg zugestimmt hat. Eine Adressliste ohne diese Angaben ist kein Nachweis, sondern eine Behauptung. Die Frage ist deshalb nicht, ob Sie protokollieren, sondern wie sauber - und ob Sie das Protokoll im Ernstfall binnen einer Stunde vorlegen können.

Das Double-Opt-in-Verfahren löst das praktisch: Nach dem Eintrag ins Anmeldefeld geht eine Bestätigungsmail an die angegebene Adresse, und erst der Klick darin schaltet den Eintrag frei. Damit ist zugleich belegt, dass die Adresse dem Anmelder gehört und nicht von einem Dritten eingetragen wurde. Der Bundesgerichtshof hat dieses Verfahren als Weg anerkannt, die Einwilligung zu dokumentieren (BGH). Die Bestätigungsmail selbst darf keine Werbung enthalten - sie ist reine Verfahrensmail. Technisch ähnelt der Vorgang der Einwilligungsverwaltung für Cookies nach DSGVO, rechtlich ist er ein eigener Fall mit eigenem Nachweis. Die Aufsichtsbehörden haben ihre Anforderungen an Direktwerbung in einer eigenen Orientierungshilfe zusammengefasst (Datenschutzkonferenz).

  • Zeitstempel der Anmeldung und Zeitstempel des Bestätigungsklicks, getrennt gespeichert.
  • Den vollständigen Wortlaut der Einwilligungserklärung in der Fassung, die zum Zeitpunkt der Anmeldung galt.
  • Die Herkunft der Anmeldung: welche Seite, welches Formular, welcher Anlass.
  • Die technische Kennung des Bestätigungsklicks, damit sich der Vorgang später eindeutig zuordnen lässt.
  • Zeitpunkt und Weg jedes späteren Widerrufs - Artikel 7 Absatz 3 (DSGVO) verlangt, dass er so einfach möglich ist wie die Erteilung.
  • Eine Versionsnummer für den Einwilligungstext, damit spätere Änderungen nachvollziehbar bleiben.

Woher die Adressen kommen, entscheidet

Gekaufte oder gemietete Adresslisten taugen für den Versand nicht: Die Einwilligung wurde nicht Ihnen gegenüber erklärt und lässt sich Ihnen gegenüber auch nicht nachweisen. Ebenso heikel sind Visitenkarten aus der Losbox, Teilnehmerlisten von Veranstaltungen und vorausgefüllte Häkchen im Formular. Eine Einwilligung muss freiwillig sein, und Artikel 7 Absatz 4 (DSGVO) sieht die Kopplung an eine Gegenleistung kritisch - wer einen Gewinn nur gegen Anmeldung zum Verteiler vergibt, steht auf dünnem Eis.

Bestandskunden nach § 7 UWG: die vier Bedingungen

Es gibt eine Ausnahme, und sie wird oft zu großzügig gelesen. § 7 Absatz 3 (UWG) erlaubt Werbung per E-Mail an bestehende Kunden ohne vorherige Einwilligung - aber nur, wenn vier Bedingungen zusammen erfüllt sind. Fällt eine davon weg, gilt wieder der Grundsatz aus Absatz 2 Nummer 2, und die Nachricht ist eine unzumutbare Belästigung. Die vier Bedingungen stehen im Gesetzestext unmittelbar nebeneinander und lauten sinngemäß so:

  1. Sie haben die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden selbst erhalten - nicht aus einem Verzeichnis, nicht über Dritte, nicht aus einer bloßen Anfrage ohne Abschluss.
  2. Sie werben ausschließlich für eigene, ähnliche Waren oder Dienstleistungen. Der Heizungsbauer darf an die Wartung der eingebauten Anlage erinnern; ein fremdes Angebot fällt heraus.
  3. Der Kunde hat der Verwendung nicht widersprochen. Ein einmal erklärter Widerspruch wirkt dauerhaft und muss zuverlässig gespeichert werden, auch über einen Systemwechsel hinweg.
  4. Sie weisen bei der Erhebung der Adresse und bei jeder einzelnen Verwendung klar und deutlich darauf hin, dass der Kunde jederzeit widersprechen kann, ohne dass ihm dafür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

In der Praxis scheitert die Ausnahme meist an Punkt zwei und Punkt vier. Ähnlich ist eng zu verstehen: Wer Fenster eingebaut hat, wirbt zulässig für deren Wartung, nicht für die neue Photovoltaikanlage. Und der Widerspruchshinweis muss zweimal erscheinen - beim Erheben der Adresse und in jeder einzelnen Mail. Wer die Ausnahme nutzt, sollte die betroffenen Adressen technisch getrennt von den Einwilligungsadressen führen, denn beide Gruppen dürfen Unterschiedliches empfangen. Eine gemischte Liste lässt sich hinterher kaum entwirren.

Zwei Gruppen, eine Oberfläche

Führen Sie im Verteiler zwei getrennte Gruppen: Einwilligungsadressen aus dem Double-Opt-in und Bestandskundenadressen nach § 7 Absatz 3 (UWG). Die erste Gruppe darf die vollständige Ausgabe erhalten, die zweite nur Werbung für ähnliche Leistungen. Wer beide Gruppen mischt, verliert den Überblick darüber, welche Nachricht an welche Adresse zulässig war - und genau dieser Überblick wird bei einer Beschwerde verlangt.

Abmeldung und Pflichtangaben im Fußbereich

Jede Werbemail braucht eine Abmeldung, die ohne Hürde funktioniert. Artikel 7 Absatz 3 (DSGVO) verlangt, dass der Widerruf so einfach ist wie die Erteilung; ein Login, ein Kontaktformular oder eine Antwortmail mit Stichwort erfüllen das nicht. Technisch hat sich die Ein-Klick-Abmeldung über den List-Unsubscribe-Kopfeintrag nach RFC 8058 (IETF) durchgesetzt; der größte Postfachanbieter verlangt sie für Werbemails und erwartet, dass eine Abmeldung binnen zwei Tagen (Google) umgesetzt ist. Wer schneller ist, sammelt weniger Beschwerden ein.

Abmeldelink

Sichtbar im Fußbereich jeder Ausgabe, nicht in hellgrauer Kleinschrift versteckt. Ein Klick genügt, keine Rückfrage, keine Anmeldung. Die Abmeldung wirkt sofort und für alle Listen, in denen die Adresse steht.

Anbieterkennzeichnung

Name, Anschrift und Kontaktangaben gehören in den Fuß, bei juristischen Personen zusätzlich Rechtsform und Vertretungsberechtigte - dieselben Angaben, die § 5 (DDG) für die Website verlangt. Was ins Impressum nach DDG gehört, gehört auch hierhin.

Grund der Zusendung

Ein Satz, warum der Empfänger diese Mail bekommt: Anmeldung am 12. März über das Formular auf der Website, oder Wartungsvertrag seit 2023. Das nimmt Beschwerden die Grundlage und beantwortet die häufigste Rückfrage im Voraus.

Ebenso wichtig ist, was nach der Abmeldung geschieht. Die Adresse verlässt den Versand, bleibt aber als Sperrvermerk gespeichert, damit sie bei der nächsten Datenübernahme nicht versehentlich zurückkehrt. Getrennt davon läuft die Bounce-Pflege: Hart abgelehnte Adressen werden nach dem ersten Fehler entfernt, weich abgelehnte nach mehreren erfolglosen Zustellversuchen. Karteileichen, die seit zwölf Monaten auf nichts reagiert haben, bekommen eine letzte Nachfrage und werden danach gestrichen. Ein kleiner, gepflegter Verteiler stellt besser zu als ein großer voller toter Adressen - und kostet im Versand weniger.

Zustellbarkeit: Versand über die eigene Domain

Der Absender einer Ausgabe sollte Ihre eigene Domain sein, nicht eine Sammeladresse. Drei Einträge im Namensdienst entscheiden darüber, ob die Postfachanbieter die Nachricht annehmen: SPF legt fest, welche Server für Ihre Domain senden dürfen; DKIM signiert jede Nachricht kryptografisch; DMARC bestimmt, was mit Nachrichten geschieht, die diese Prüfungen nicht überstehen. Wie die drei Einträge zusammenwirken, ist im Beitrag zur E-Mail-Einrichtung mit eigener Domain ausführlich beschrieben. Für den Verteiler kommt hinzu, dass die geprüfte Domain zur Adresse im Von-Feld passen muss - sonst scheitert die Zuordnung trotz gültiger Einträge.

Die Anforderungen sind seit 2024 verbindlicher geworden. Wer 5.000 Nachrichten pro Tag (Google) oder mehr an private Postfächer des größten Anbieters schickt, muss SPF, DKIM und DMARC vorweisen, per TLS senden und einen gültigen Rückwärtseintrag im Namensdienst führen; die Quote der Spam-Meldungen soll unter 0,10 Prozent (Google) liegen und die Marke von 0,30 Prozent (Google) nicht erreichen. Seit Mai 2025 (Microsoft) verlangt auch der zweitgrößte Anbieter dieselben drei Einträge von Absendern oberhalb von 5.000 Nachrichten am Tag und sortiert Nachrichten ohne gültige Prüfung zunächst als unerwünscht ein. Kleinere Betriebe liegen unter dieser Schwelle - geprüft wird trotzdem, nur ohne die harte Durchsetzung. Wer die Prüfungen erfüllt, hat den ruhigeren Posteingang.

  • Eigene Absenderdomain mit gültigen SPF-, DKIM- und DMARC-Einträgen, abgestimmt auf die Adresse im Von-Feld.
  • Getrennte Subdomain für den Werbeversand, damit Beschwerden nicht auf die geschäftliche Korrespondenz durchschlagen.
  • Klartextfassung neben der gestalteten Fassung, weil manche Postfächer ausschließlich diese anzeigen.
  • Bilder mit Alternativtext und die Kernaussage als Text, denn viele Postfächer laden Bilder erst auf Anforderung.
  • Gesamtgröße knapp halten und keine Anhänge versenden; ein Verweis auf die Website ersetzt jedes Beiblatt.
  • Darstellung auf dem Handy prüfen, bevor die Ausgabe herausgeht - dort wird der größere Teil gelesen.

Am Handy gelesen, am Handy entschieden

Die Ausgabe wird überwiegend unterwegs geöffnet, oft in wenigen Sekunden. Eine einspaltige Gestaltung, große Tippziele und kurze Absätze wirken deshalb stärker als jedes aufwendige Layout - dieselben Grundsätze, die auch für mobil zuerst gestaltete Websites gelten. Prüfen Sie zusätzlich, wie Betreff und Vorschautext auf einem schmalen Bildschirm abgeschnitten werden; die ersten Wörter entscheiden häufig darüber, ob die Mail überhaupt geöffnet wird.

Rhythmus und Kennzahlen, die tatsächlich zählen

Der häufigste Fehler beim Start ist ein zu ehrgeiziger Takt. Zwölf Ausgaben im Jahr klingen nach Verbindlichkeit, führen aber schnell zu Ausgaben ohne Anlass. Sechs sorgfältige Ausgaben mit jeweils einem echten Grund wirken erfahrungsgemäß mehr: Sie werden gelesen, sie werden seltener abbestellt, und sie lassen sich neben dem Tagesgeschäft tatsächlich erstellen. Legen Sie den Takt an den Betriebsablauf an - Heizungswartung im September, Vorsorgeerinnerung im Januar, Saisonstart im April. Ein Themenplan für zwölf Monate, einmal im Jahr erstellt, nimmt der Redaktion den Druck aus dem Einzelfall.

Zustellrate

Der Anteil der Nachrichten, der überhaupt angenommen wurde. Fällt er, liegt es meist an der Technik oder an alten Adressen, nicht am Inhalt. Diese Zahl prüfen Sie zuerst, bevor Sie an Betreffzeilen feilen.

Klicks auf die Leistungsseite

Nicht jeder Klick zählt gleich viel. Interessant ist der Klick, der auf der passenden Leistungsseite landet - er zeigt, dass der Anlass verstanden wurde und die Brücke zur Website trägt.

Daraus entstandene Anfragen

Die einzige Zahl, die am Ende zählt. Kennzeichnen Sie die Verweise aus dem Verteiler, damit Sie im Nachhinein sagen können, welche Ausgabe welche Anfrage ausgelöst hat.

Die Öffnungsrate steht bewusst nicht in dieser Liste. Seit die großen Postfachanbieter Bilder im Hintergrund vorladen, um ihre Nutzer zu schützen, meldet der Versandbericht Öffnungen, die es so nicht gab. Als grober Trend über viele Ausgaben taugt der Wert noch, als Erfolgsmass für eine einzelne Ausgabe nicht mehr. Belastbar ist, was danach geschieht: der Klick und die Anfrage. Landet der Klick auf einer Leistungsseite, kann ein KI-Assistent, der Anfragen vorqualifiziert, die offenen Fragen gleich aufnehmen, statt den Besucher zurück ins Suchfeld zu schicken.

Die Zahl, die nicht im Versandbericht steht

Ein Versandbericht zeigt Zustellungen, Klicks und Abmeldungen. Ob daraus ein Auftrag wurde, weiß nur Ihr Kalender. Notieren Sie in den ersten zwölf Monaten zu jeder Ausgabe, welche Anfragen in den drei Tagen danach eingegangen sind - diese schlichte Liste sagt mehr über den Wert des Verteilers als jede Prozentzahl im Bericht.

Vom Anmeldefeld bis zur redaktionellen Pflege

Der Aufbau beginnt auf der Website, nicht im Versandwerkzeug. Ein Anmeldefeld gehört an die Stellen, an denen jemand ohnehin gerade zufrieden ist: unter einen hilfreichen Beitrag, auf die Bestätigungsseite nach einer Terminbuchung, in den Fußbereich. Zwei Felder genügen - Adresse und Einwilligungshäkchen -, und darüber steht in einem Satz, was der Empfänger bekommt und wie oft. Wer sechs Ausgaben im Jahr ankündigt, sollte sechs schicken. Das Häkchen bleibt leer, der Text daneben nennt Zweck und Widerrufsrecht. Hat Ihr Kundenkreis einen englischsprachigen Anteil, gehört ein Sprachfeld dazu; wann sich der Aufwand lohnt, klärt der Beitrag zur zweisprachigen Website.

Danach folgt die Bestätigungsstrecke: Bestätigungsmail, Bestätigungsseite, Protokoll. Alle drei Teile gehören auf Ihre eigene Domain, damit die Einwilligung dort dokumentiert ist, wo sie später gebraucht wird - und damit Sie den Nachweis auch dann noch haben, wenn Sie das Versandwerkzeug einmal wechseln. Die Bestätigungsseite ist zugleich eine gute Gelegenheit, den ersten Nutzen zu liefern: ein Hinweis auf den passenden Ratgeber, die Sprechzeiten oder das nächste Wartungsfenster.

Inhaltlich lebt der Verteiler von einem Themenplan, der aus derselben Quelle stammt wie die Website-Inhalte. Was als Ratgeberbeitrag Suchanfragen beantwortet, wird im Verteiler zum Anlass - dieses Zusammenspiel beschreibt unser Beitrag zum Content-Marketing für lokale Unternehmen. Im Content-Marketing-Paket planen wir beides gemeinsam, damit ein Thema zweimal arbeitet: einmal in der Suche und einmal im Posteingang.

Bleibt die Frage nach der Zeit. Anmeldefeld, Bestätigungsstrecke und die Einträge für SPF, DKIM und DMARC richten wir einmalig ein; danach ist der laufende Aufwand überschaubar, aber er verschwindet nicht. Wenn im Tagesgeschäft die Luft fehlt, übernehmen wir Redaktion, Versand und Auswertung im Rahmen der laufenden Website-Betreuung - Themenplan, Texte, Prüfung der Technik und der Blick auf die Anfragen danach. Was für Ihren Betrieb sinnvoll ist, klären wir in einem kurzen Gespräch.

Ein Verteiler ist kein Werbekanal, sondern ein Versprechen: Sie melden sich, wenn es etwas zu sagen gibt - und schweigen, wenn es nichts gibt.

Internetagentur Hildesheim

Verteiler, Postfach und Website teilen sich eine Domain

Versand, Postfach und Website hängen am selben Namensdienst. Wer die Auswahl des Webhostings einmal sauber trifft, hat die Einträge für SPF, DKIM und DMARC an einer Stelle und muss sie bei einem Anbieterwechsel nicht mühsam neu zusammensuchen. Hosting, Domain und Versandeinträge richten wir bei Bedarf gemeinsam ein, damit sich niemand zwischen zwei Verwaltungsoberflächen aufreiben muss.

Quellen und Studien

Dieser Artikel basiert auf Daten von Securelist, Google, Microsoft und den gesetzlichen Vorgaben aus UWG, DSGVO und DDG sowie auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz zur Direktwerbung und dem Standard RFC 8058 der IETF. Die genannten Zahlen beziehen sich auf den Stand der jeweiligen Veröffentlichung.

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