Datenschutz und Recht
Abs.
Abkürzung für Absatz
Kurz und einfach erklärt
Abs. ist die Abkürzung für Absatz.
Ein Paragraf oder ein Artikel in einem Gesetz oder einer anderen Regel hat oft mehrere Teile. Jeder Teil hat eine Nummer.
Die Nummer nach Abs. sagt, welcher Teil gemeint ist.
Definition
In Rechtsangaben ist Abs. die Abkürzung für Absatz. Paragrafen und Artikel von Gesetzen und Verordnungen sind oft in nummerierte Absätze gegliedert, ebenso Abschnitte von Verwaltungsvorschriften wie dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass. Vor Abs. steht meist die Stelle, zu der der Absatz gehört, dahinter seine Nummer: § 147 Abs. 3 AO ist der dritte Absatz von Paragraf 147 der Abgabenordnung, Art. 22 Abs. 1 DSGVO der erste Absatz von Artikel 22 der Datenschutz-Grundverordnung.