Gesetze, Gerichte und Behörden
Kostenanschlag
Kurz und einfach erklärt
Ein Kostenanschlag schätzt, was ein Auftrag wohl kosten wird.
Er ist meist keine feste Zusage wie ein Festpreis.
Wird es deutlich teurer, soll der Anbieter Ihnen das rasch sagen.
Definition
Ein Kostenanschlag ist eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten eines Auftrags, im Alltag oft Kostenvoranschlag genannt. Anders als ein Festpreis ist er in der Regel keine verbindliche Zusage. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, sieht das Bürgerliche Gesetzbuch vor, dass der Anbieter den Auftraggeber unverzüglich informiert.