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Gesetze, Gerichte und Behörden

Auftragsverarbeitung

Kurz und einfach erklärt

Auftragsverarbeitung heißt: Ein Dienstleister bearbeitet Daten von Personen für einen Betrieb.

Er tut das im Auftrag des Betriebs und nach dessen Anweisung. Das gilt etwa für Hosting, Wartung, Formulare oder Buchung von Terminen auf der Website.

Meist schließt man dafür einen eigenen Vertrag. Er hält fest, wozu die Daten dienen. Er regelt auch, wie weit der Auftrag reicht und wie man die Daten schützt.

Definition
Auftragsverarbeitung bedeutet, dass ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung eines Betriebs verarbeitet. Das betrifft etwa Hosting, Wartung, Formulare oder Terminbuchung auf der Website. In der Regel wird dafür ein eigener Vertrag geschlossen, der Zweck, Umfang und Schutz der Daten festhält.

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