Gesetze, Gerichte und Behörden
Werkvertrag
Kurz und einfach erklärt
Bei einem Werkvertrag schuldet ein Anbieter ein fertiges Ergebnis.
Das kann etwa eine neue Website sein. Es geht also nicht nur um seine Zeit.
Wichtig sind dabei die Abnahme, die Zahlung und Ihre Rechte bei Mängeln.
Definition
Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem ein Anbieter ein bestimmtes Ergebnis schuldet, etwa eine fertige Website, und nicht nur seine Arbeitszeit. Er ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Wichtig sind dabei vor allem die Abnahme, die Vergütung und die Rechte bei Mängeln.