Widerrufsbutton 2026: Was Ihre Website jetzt braucht
Seit 19. Juni 2026 verlangt § 356a BGB eine elektronische Widerrufsfunktion. Wen die Pflicht trifft, wen nicht - und wie Sie sie im Shop sauber umsetzen.
Rund um Website und Onlineshop gelten Pflichten, die regelmäßig überprüft werden sollten: Impressum und Datenschutzerklärung, Einwilligungen für Cookies, Karten, Videos und Schriftarten von Drittanbietern, Auftragsverarbeitung mit Hoster und Dienstleistern, Pflichtangaben zu Preisen und Versand sowie die Anforderungen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Diese Kategorie ordnet die Themen praxisnah ein: Was gilt für wen, welche Angaben gehören an welche Stelle, welche Einstellungen lassen sich technisch umsetzen, ohne die Seite unbrauchbar zu machen? Wir benennen typische Fehlerbilder und Prüfschritte. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen die Beiträge nicht, sie bereiten das Gespräch aber vor. Dazu kommt eine Prüfroutine: Welche Punkte gehören nach jedem Relaunch, jedem neuen Dienst und jeder Sortimentsänderung noch einmal auf den Tisch?
Seit 19. Juni 2026 verlangt § 356a BGB eine elektronische Widerrufsfunktion. Wen die Pflicht trifft, wen nicht - und wie Sie sie im Shop sauber umsetzen.
Seit § 5 DDG gilt eine neue Rechtsgrundlage: Welche Pflichtangaben ins Impressum gehören, wer pflichtig ist und was bei der W-IdNr. 2026 wirklich stimmt.
Ab 2. August 2026 gilt Art. 50 der KI-Verordnung: Was Chatbots, KI-Bilder und KI-Texte auf Ihrer Website kennzeichnen müssen - und was ausdrücklich nicht.
Was verlangt § 25 TDDDG von Ihrer Website? Wann Sie ein Cookie-Banner brauchen, wie es rechtssicher aussieht und welche Fehler abgemahnt werden - der Leitfaden.
Seit Mitte 2025 gilt das BFSG, 2026 beginnen die Kontrollen. Wer ist betroffen, wer fällt unter die Kleinstunternehmer-Ausnahme und was kostet ein Verstoß?