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SEO & lokale Sichtbarkeit

Beiträge im Google-Profil: Adventsaktionen richtig zeigen

Angebot, Veranstaltung oder Aktuelles: welche Angaben Google bei Beiträgen verlangt, warum ein Zeitraum zählt und wie ein Beitragsplan bis Januar aussieht.

19 Min. Lesezeit Google-UnternehmensprofilBeiträgeLocal SEO

Kurz und einfach erklärt

Im Google-Profil können Sie kurze Beiträge zeigen. Es gibt Aktuelles, Angebote und Termine. Ein Angebot braucht einen Titel, ein Datum und eine Uhrzeit.

Ein Beitrag ohne Zeitraum bleibt lange stehen. Google räumt ihn erst nach sechs Monaten weg. Löschen Sie alte Beiträge darum selbst.

Ein Beitrag kann einen Knopf haben. Der Knopf soll zu einer Seite auf Ihrer Website führen. Auf dieser Seite steht alles zur Aktion.

Schreiben Sie keine Telefonnummer in den Text. Sonst lehnt Google den Beitrag vielleicht ab. Nutzen Sie lieber den Knopf zum Anrufen.

Im Advent dürfen Läden in Niedersachsen sonntags nicht auf Antrag öffnen. Ein langer Abend in der Woche ist erlaubt.

Ab Ende Oktober planen viele Betriebe in Hildesheim und im Umland ihre Adventsaktionen: einen Rabatt auf das Wintersortiment, einen langen Einkaufsabend, geänderte Zeiten zwischen den Jahren. Für den Handel geht es dabei um viel: Der Einzelhandel erzielt 18,5 Prozent seines Jahresumsatzes in den letzten beiden Monaten des Jahres (HDE). Die Einzelheiten stehen auf der Website, doch viele Kundinnen und Kunden sehen zuerst das Unternehmensprofil in der Google Suche oder auf Google Maps. Dort lassen sich Beiträge veröffentlichen, die über Neuigkeiten, Angebote oder Veranstaltungen informieren (Google Unternehmensprofil-Hilfe). Jeder Beitragstyp hat eigene Felder, und ein Beitrag ohne Zeitraum bleibt länger stehen, als vielen lieb ist: Beiträge, die älter als sechs Monate sind, werden archiviert, sofern kein Zeitraum angegeben ist (Google Unternehmensprofil-Hilfe). Dieser Beitrag zeigt, welcher Typ wofür passt, wie ein Plan von November bis Januar aussieht, worauf Sie bei Angeboten und Veranstaltungen in Niedersachsen achten und wie Sie im Januar auswerten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Google kennt die Beitragstypen Aktuelles, Angebot und Veranstaltung. Ein Angebot braucht Titel, Datumsangaben und Uhrzeit, eine Veranstaltung Titel sowie Start- und Enddatum (Google Unternehmensprofil-Hilfe).
  • Beiträge, die älter als sechs Monate sind, werden archiviert, sofern kein Zeitraum angegeben ist (Google Unternehmensprofil-Hilfe). Ein Adventshinweis ohne Zeitraum kann so bis ins Frühjahr stehen – nach dem Fest selbst löschen.
  • Eine Sonntagsöffnung auf Antrag darf in Niedersachsen für die Adventssonntage nicht zugelassen werden (§ 5 NLöffVZG); an Werktagen dürfen Waren grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkung verkauft werden (§ 3 NLöffVZG). Lange Einkaufsabende gehören auf einen Werktag.
  • Jeder Beitrag verlinkt auf eine eigene Seite der Website statt auf die Startseite. 73 Prozent der Internetnutzer ab 16 Jahren wollen sich vorab online über das Angebot vor Ort informieren (Bitkom).
  • Wer gegenüber Verbrauchern eine Preisermäßigung für Waren bekannt gibt, nennt den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage (§ 11 PAngV). Telefonnummern im Beitragstext können zur Ablehnung führen.
  • Die Leistungsdaten zählen Aufrufe, Anrufe und Websiteklicks und führen für Angebote einen eigenen Messwert (Google Unternehmensprofil-Hilfe). Kampagnenparameter im Beitragslink zeigen zusätzlich, welche Aktionsseite Besuche bekam.

Aktuelles, Angebot, Veranstaltung: welcher Beitragstyp wofür

Google unterscheidet im Unternehmensprofil die Beitragstypen „Aktuelles“, „Angebot“ und „Veranstaltung“ (Google Unternehmensprofil-Hilfe). „Aktuelles“ ist für Neuigkeiten und Wissenswertes gedacht und kann eine Beschreibung, ein Foto oder Video und einen Aktionsbutton mit Link tragen. Ein „Angebot“ bewirbt eine Aktion; dafür sind ein Titel, Datumsangaben und eine Uhrzeit erforderlich, und Google fügt automatisch den Button „Angebot ansehen“ ein. Beschreibung, Foto oder Video, Gutscheincode, Link und Nutzungsbedingungen sind optional. Eine „Veranstaltung“ verlangt einen Titel, Start- und Enddatum sowie Uhrzeiten; fehlt die Uhrzeit, erscheint die Veranstaltung an den jeweiligen Tagen als ganztägig.

Für die Adventszeit heißt das: Die Art der Botschaft bestimmt den Typ, nicht die Gestaltung. Ein Rabatt auf das Wintersortiment oder eine Gutscheinaktion ist ein Angebot. Ein Adventsabend mit Lesung, eine Bastelstunde für Kinder oder ein Tag der offenen Werkstatt ist eine Veranstaltung. Geänderte Öffnungszeiten, eine neue Lieferung oder die Abholung bestellter Geschenke sind Aktuelles. Wer eine Veranstaltung als „Aktuelles“ anlegt, verschenkt Datum und Uhrzeit, die das Profil sonst gut sichtbar anzeigen würde.

Wo die Beiträge erscheinen, beschreibt die Hilfe ebenfalls: auf Mobilgeräten auf den Tabs „Aktuelle Informationen“ oder „Übersicht“ des Profils, auf Computern im Bereich „Vom Inhaber“, jeweils in der Google Suche und auf Google Maps (Google Unternehmensprofil-Hilfe). Wer einen Beitrag liest, hat das Profil also schon geöffnet – er hat nach dem Betrieb gesucht oder ihn auf der Karte gefunden. Beiträge sind damit weniger Werbung für Fremde als eine Auskunft für Menschen, die schon fast vor der Tür stehen. Wie Profil und Website in der lokalen Suche zusammenwirken, beschreibt unsere Seite zu Local SEO in Hildesheim.

BeitragstypPflichtangaben laut Google-HilfeButtonPasst im Advent für
Aktuelleskeine Pflichtfelder genannt; Beschreibung, Foto oder Video und Button möglichAktionsbutton mit LinkÖffnungszeiten zwischen den Jahren, Abholung, Lieferhinweise
AngebotTitel, Datumsangaben und Uhrzeit„Angebot ansehen“ wird automatisch eingefügtAdventsrabatt, Gutscheinaktion, Angebote für Firmenkunden
VeranstaltungTitel, Start- und Enddatum, Uhrzeiten (ohne Uhrzeit ganztägig)Aktionsbutton möglichAdventsabend, Lesung, Werkstatt- oder Hoftag

Ausgewählte Beiträge gibt es hier noch nicht

Die Hilfe beschreibt zusätzlich „ausgewählte Beiträge“: Angebote und Veranstaltungen, die automatisch auch aus verknüpften Social-Media-Kanälen ins Profil kommen und auf Mobilgeräten an Stelle der Rezensionen erscheinen. Diese Funktion ist laut Google derzeit nur auf Englisch für Lebensmittel- und Gastronomiebetriebe mit einem einzigen Standort in einigen englischsprachigen Ländern verfügbar (Google Unternehmensprofil-Hilfe). Für Betriebe in Hildesheim gilt deshalb: Was im Profil stehen soll, legen Sie dort selbst als Beitrag an.

Laufzeit: warum ein Zeitraum dazugehört

Der wichtigste Satz für die Planung steht als Hinweis in der Hilfe: Beiträge, die älter als sechs Monate sind, werden archiviert, sofern kein Zeitraum angegeben ist (Google Unternehmensprofil-Hilfe). Für einen Beitrag vom Typ „Aktuelles“ ohne Zeitraum heißt das: Ein Hinweis „Im Advent samstags bis 20 Uhr geöffnet“, veröffentlicht Ende November, kann bis in den Mai hinein im Profil stehen. Wer im Frühjahr das Profil öffnet, liest dann eine Ansage, die seit Monaten nicht mehr gilt – und ruft im Zweifel an, um nachzufragen.

Angebote und Veranstaltungen bringen ihre Daten von vornherein mit, weil Google sie als Pflichtangabe verlangt. Was nach dem Enddatum im Profil angezeigt wird, beschreibt die Hilfe dagegen nicht im Einzelnen. Verlässlich ist die eigene Kontrolle: Nach dem letzten Aktionstag öffnen Sie den Beitrag, prüfen, ob er noch angezeigt wird, und löschen ihn bei Bedarf oder ersetzen ihn durch einen aktuellen. Bearbeiten und Löschen geht nach der Veröffentlichung über das Dreipunkt-Menü neben dem Beitrag, und wenn sich etwas ändert, lässt sich ein Beitrag jederzeit bearbeiten (Google Unternehmensprofil-Hilfe).

Daraus ergibt sich eine einfache Regel: Jeder Beitrag bekommt beim Anlegen ein Ablaufdatum im Kalender des Betriebs, auch dann, wenn Google keines verlangt. Wer einen Beitrag „Aktuelles“ für die Zeit zwischen den Jahren veröffentlicht, trägt für den ersten Arbeitstag im Januar einen Termin ein: Beitrag löschen, Öffnungszeiten prüfen, nächsten Beitrag anlegen.

Ein Beitrag ersetzt dabei keine Sonderöffnungszeiten. Die Zeiten selbst gehören in die speziellen Öffnungszeiten des Profils; wie man sie für Feiertage und Betriebsferien einträgt und welcher automatische Beitrag nach einer Änderung erscheint, beschreibt unser Beitrag Betriebsferien im Google-Profil: Sonderzeiten richtig setzen. Der Beitrag „Aktuelles“ ergänzt, was in kein Zeitfeld passt: ab wann wieder geöffnet ist, wie Abholungen laufen und wo dringende Anliegen ankommen.

Planen statt am Vorabend schreiben

Beiträge lassen sich vorbereiten: Mit „Diesen Beitrag planen“ wählen Sie Datum und Uhrzeit der Veröffentlichung, über „Wiederholungen“ erscheint ein Beitrag wöchentlich, monatlich oder nach einem eigenen Zeitplan (Google Unternehmensprofil-Hilfe). Für den Advent heißt das: alle Beiträge im November an einem Termin schreiben, prüfen und einplanen. Wiederkehrende Beiträge passen zu gleichbleibenden Hinweisen wie einem festen Abholtag, weniger zu Aktionen mit wechselnden Bedingungen.

Der Beitragsplan von November bis Januar

Ein Plan für drei Monate passt auf eine Seite. Er beginnt mit den Terminen, die feststehen, und ordnet ihnen die Beitragstypen zu. 2026 fällt der erste Advent auf den 29. November, Heiligabend und Silvester auf einen Donnerstag, Neujahr auf einen Freitag. Zwei Sonntage im November stehen in Niedersachsen unter besonderem Schutz: Am Volkstrauertag und am Totensonntag, 2026 der 15. und 22. November, sind öffentliche Veranstaltungen grundsätzlich verboten, sofern sie nicht der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen (§ 6 NFeiertagsG). Ein Adventsauftakt mit Unterhaltungsprogramm gehört deshalb nicht auf den 22. November.

Die zweite Grenze betrifft den Handel. Eine Sonntagsöffnung auf Antrag darf in Niedersachsen für die Adventssonntage nicht zugelassen werden, ebenso wenig für den 27. Dezember, wenn er auf einen Sonntag fällt (§ 5 NLöffVZG) – und das tut er 2026. Gemeindeweit dürfen höchstens sechs Sonntage je Kalenderjahr zugelassen werden, in jedem Ortsbereich höchstens vier Sonntage, jeweils für höchstens fünf Stunden täglich; für anerkannte Ausflugsorte gilt eine höhere Höchstzahl (§ 5 NLöffVZG). An Werktagen dürfen Waren dagegen ohne zeitliche Beschränkung verkauft werden (§ 3 NLöffVZG). Ein langer Einkaufsabend im Advent ist also eine Veranstaltung an einem Werktag, kein verkaufsoffener Sonntag. Am 24. und 31. Dezember ist die Öffnung ab 14 Uhr nur noch für wenige Ausnahmen zulässig (§ 3 NLöffVZG).

Zeitraum (Beispiel 2026/27)BeitragstypInhaltZiel auf der Website
2. bis 13. Novembernoch keinerAktionen festlegen, Fotos machen, Aktionsseiten anlegenSeiten vorbereiten
ab 16. NovemberVeranstaltungAdventsabend mit Datum, Uhrzeit und Programm ankündigenVeranstaltungsseite mit Programm und Anfahrt
1. bis 24. DezemberAngebotAdventsaktion mit Titel, Laufzeit, Uhrzeit und Bedingungen, vorab eingeplantAktionsseite mit Sortiment und Bedingungen
ab 21. DezemberAktuellesÖffnungszeiten zwischen den Jahren, Abholung, ErreichbarkeitSeite mit Öffnungszeiten und Kontaktwegen
ab 4. JanuarAktuellesUmtausch, Einlösen von Gutscheinen, InventurtageSeite zu Umtausch oder Gutscheinen
Mitte Januarkeinerabgelaufene Beiträge löschen, Leistungsdaten auswerten, Notizen für das nächste JahrAuswertung je Aktionsseite

Die Termine sind ein Beispiel für einen Laden. Ein Handwerksbetrieb setzt andere Schwerpunkte, etwa Termine vor dem Jahreswechsel oder die Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen; ein Restaurant plant Weihnachtsfeiern und Gutscheine. Fester Bestandteil jedes Plans ist die Reihenfolge: Erst steht die Seite auf der Website, dann der Beitrag, der auf sie zeigt. Wann die Website selbst für den Dezember vorbereitet sein sollte, zeigt unser Fahrplan zum Weihnachtsgeschäft. Wie eine Ladenwebsite Sortiment und saisonale Aktionen auf einer pflegbaren Seite zeigt, beschreibt unsere Seite Webdesign für den Einzelhandel.

Jeder Beitrag braucht ein Ziel auf der Website

Für den Aktionsbutton nennt die Hilfe ein klares Ziel: eine Website, auf der Kundinnen und Kunden die Aktion ausführen können, etwa online bestellen oder weitere Informationen abrufen (Google Unternehmensprofil-Hilfe). Ein typischer Fehler im Alltag ist der Link auf die Startseite: Wer auf „Angebot ansehen“ tippt und auf der allgemeinen Startseite landet, muss die Aktion erst suchen. Jede Aktion bekommt deshalb eine eigene Seite, und der Beitrag verlinkt genau dorthin.

Der Bedarf ist belegt: 73 Prozent der Internetnutzerinnen und -nutzer ab 16 Jahren wollen vorab Online-Informationen über das aktuelle Produktangebot vor Ort abrufen können, 74 Prozent wollen Produkte vorab online reservieren (Bitkom). Befragt wurden 1.180 Internetnutzer in Deutschland (Bitkom); gefragt war, welche Angebote den stationären Handel für sie attraktiver machen würden. Ein Beitrag allein kann diese Erwartung nicht erfüllen, weil er nur wenige Sätze trägt. Die Aktionsseite kann es: Sortiment, Bedingungen, Zeiten, Anfahrt und, wo es passt, eine Reservierung.

  • Titel und Zeitraum der Aktion, gleichlautend mit dem Beitrag
  • Was genau gilt: Sortiment, Bedingungen, Ausnahmen, Gutscheincode
  • Bei Preisermäßigungen auf Waren der niedrigste Preis der letzten 30 Tage (§ 11 PAngV)
  • Öffnungszeiten an den Aktionstagen und die Anfahrt
  • Ein Kontaktweg, der zur Aktion passt: Reservierung, Anfrage oder Anruf
  • Das Ende der Aktion, und danach ein Hinweis auf das nächste Angebot

Für Veranstaltungen lohnt die eigene Seite doppelt. Google Search Central führt Deutschland mit der Sprache Deutsch unter den Regionen, in denen die Veranstaltungssuche verfügbar ist; Voraussetzung ist unter anderem, dass jede Veranstaltung eine eindeutige URL mit Markup hat und Name, Beginn und Ort korrekt angegeben sind (Google Search Central). Rabatte, Gutscheine und Öffnungszeiten dürfen dort ausdrücklich nicht als Veranstaltung ausgezeichnet werden – dieselbe Trennung, die auch bei den Beitragstypen gilt. Wie strukturierte Daten grundsätzlich funktionieren, erklärt unser Beitrag zu Rich Snippets für lokale Betriebe.

Damit die Aktionsseite später zeigt, wie viele Besuche aus dem Profil kamen, hängen Sie an den Link im Beitrag Kampagnenparameter an, etwa utm_source, utm_medium und utm_campaign. Werkzeuge zur Webanalyse, die diese Parameter auswerten, weisen die Besuche dann getrennt aus. Die Adresse der Aktionsseite bleibt dabei dauerhaft dieselbe; sie wird jedes Jahr neu befüllt, statt jedes Jahr neu angelegt zu werden. Bei Aufbau und Gestaltung solcher Seiten unterstützt unser Webdesign aus Hildesheim, bei der Frage, was auf der Seite zur Anfrage führt, die Conversion-Optimierung.

Angebote: Laufzeit, Bedingungen und Preisangabe

Ein Angebotsbeitrag ist schnell angelegt und schnell missverständlich. Titel, Datumsangaben und Uhrzeit sind Pflicht (Google Unternehmensprofil-Hilfe), alles andere ist optional – genau dort entstehen die Rückfragen. Ein Titel wie „Adventsaktion“ sagt nichts darüber, was gilt. Besser ist ein Titel, der Gegenstand und Vorteil nennt, und eine Beschreibung, die die Grenzen klärt: welche Artikel, ab welchem Einkaufswert, ob die Aktion auch im Onlineshop gilt und ob sie mit anderen Rabatten kombinierbar ist. Für diese Einzelheiten hat der Beitrag ein eigenes Feld für Nutzungsbedingungen, dazu eines für einen Gutscheincode.

Bei Preisen gilt eine Regel, die viele Aktionen betrifft: Wer zur Angabe eines Gesamtpreises verpflichtet ist, muss gegenüber Verbrauchern bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung für eine Ware den niedrigsten Gesamtpreis angeben, den er innerhalb der letzten 30 Tage vor der Ermäßigung verlangt hat (§ 11 PAngV). Ausgenommen sind unter anderem individuelle Preisermäßigungen und schnell verderbliche Waren, deren Preis wegen drohenden Verderbs gesenkt wird. Auch ein Beitrag im Unternehmensprofil, der einen herabgesetzten Warenpreis nennt, kann eine solche Bekanntgabe sein. Nennt der Beitrag einen konkreten Rabatt, gehört der Vergleichspreis deshalb in den Beitrag selbst und vollständig auf die Aktionsseite. Wie Preise auf der Website insgesamt klar dargestellt werden, behandelt unser Beitrag Preise auf der Website zeigen. Im Zweifel lassen Sie die Formulierung vorab rechtlich prüfen.

Preise stehen bei der Kundschaft im Blick: Vor dem Weihnachtsgeschäft 2025 rechneten in einer Umfrage unter 300 Handelsunternehmen 83 Prozent damit, dass die Kunden angesichts der Preisentwicklung stärker auf den Preis achten werden (HDE). Zugleich nennt der Verband Gutscheine als die beliebtesten Weihnachtsgeschenke (HDE). Eine Gutscheinaktion ist damit ein naheliegender Angebotsbeitrag, gerade für Betriebe, die keine Waren rabattieren wollen oder können: Friseure, Werkstätten, Restaurants oder Kursanbieter. Für Restaurants, die im Advent auch Weihnachtsfeiern ausrichten, zeigt unser Bereich Webdesign für Gastronomie, wie Reservierung, Speisekarte und ein eigener Bereich für Feiern und Events auf der Website zusammenfinden.

Hotels und Kontaktdaten im Text

Zwei Sonderfälle aus den Inhaltsrichtlinien: Hotels dürfen keine Beiträge vom Typ „Angebot“ erstellen und auch in anderen Beiträgen keine Angebote, Werbeaktionen oder Rabatte erwähnen oder verlinken (Google Unternehmensprofil-Hilfe). Außerdem kann Google Beiträge mit nicht bestätigten Kontaktdaten entfernen; genannt werden Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Social-Media-Handles. Statt einer Nummer im Text bietet Google den Button „Jetzt anrufen“, der die bestätigte Telefonnummer aus dem Profil verwendet.

Veranstaltungen: Termin, Uhrzeit, Feiertagsrecht

Eine Veranstaltung im Profil wirkt wie ein Kalendereintrag: Titel, Start- und Enddatum, Uhrzeiten. Ohne Uhrzeit zeigt Google die Veranstaltung an den jeweiligen Tagen als ganztägig an (Google Unternehmensprofil-Hilfe). Für einen Adventsabend am frühen Abend ist das ein spürbarer Unterschied: „ganztägig“ kann Menschen schon am Vormittag in den Laden locken, die dann einen gewöhnlichen Ladentag erleben. Uhrzeiten gehören deshalb in jeden Veranstaltungsbeitrag, auch wenn das Formular sie nicht erzwingt.

Mehrtägige Formate wie ein Adventswochenende bekommen einen Beitrag mit Start- und Enddatum. Wiederkehrende Abende, etwa jeden Donnerstag im Advent, legen Sie besser als einzelne Veranstaltungen an: Jeder Abend trägt dann seinen eigenen Titel, sein Datum und sein Programm, und ein ausgefallener Termin lässt sich löschen, ohne die anderen zu berühren.

Ein Abendtermin trifft einen Wunsch, den viele äußern: 50 Prozent der Internetnutzer ab 16 Jahren sagen, längere Öffnungszeiten, etwa nach 20 Uhr, würden den stationären Handel für sie attraktiver machen, und 40 Prozent würden gern häufiger in Geschäften einkaufen, schaffen es aber wegen der Öffnungszeiten nicht (Bitkom). Ein Adventsabend unter der Woche ist die Gelegenheit, genau diese Menschen einzuladen – und der Veranstaltungsbeitrag sagt ihnen, wann.

Zur Planung gehört der Blick ins Feiertagsrecht. Neben dem Volkstrauertag und dem Totensonntag schützt das Niedersächsische Feiertagsgesetz an Sonn- und Feiertagen die Zeit von 7 bis 11 Uhr: Dann sind unter anderem Veranstaltungen verboten, die der Unterhaltung oder dem Vergnügen dienen, sofern kein höheres Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung vorliegt und sie nicht besonders zugelassen sind (§ 5 NFeiertagsG). Am Heiligabend sind öffentliche Tanzveranstaltungen verboten (§ 9 NFeiertagsG). Für den typischen Adventsabend an einem Werktag spielt das keine Rolle, für ein Unterhaltungsprogramm am Sonntagvormittag oder eine Tanzveranstaltung am 24. Dezember schon. Im Zweifel fragen Sie beim Ordnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde nach, bevor der Beitrag online geht.

Fotos, Text und was zur Ablehnung führt

Beiträge können Text, Fotos oder Videos enthalten (Google Unternehmensprofil-Hilfe). Für Fotos im Profil nennt Google das Format JPG oder PNG, eine Dateigröße von 10 KB bis 5 MB und eine empfohlene Auflösung von 720 Pixel Höhe und Breite; Videos dürfen höchstens 30 Sekunden lang und bis zu 75 MB groß sein (Google Unternehmensprofil-Hilfe). Das Foto sollte scharf und gut ausgeleuchtet sein, ohne starke Bearbeitung und ohne zu viele Filter. Für den Advent eignen sich echte Aufnahmen aus dem Betrieb: das dekorierte Schaufenster, der vorbereitete Tisch für den Adventsabend, die Gutscheinkarte an der Kasse. Warum eigene Fotos mehr Vertrauen schaffen als Bilder aus Archiven, steht in unserem Beitrag Eigene Fotos statt Stockbilder.

Nach dem Veröffentlichen prüft Google jeden Beitrag gegen die Inhaltsrichtlinien. Der Status zeigt das Ergebnis: „Live“ heißt öffentlich sichtbar, „Ausstehend“ heißt, der Beitrag wird noch verarbeitet oder das Profil ist nicht bestätigt, „Nicht freigegeben“ heißt, er verstößt gegen eine Richtlinie; welche, zeigt das Fragezeichen neben dem Status (Google Unternehmensprofil-Hilfe). Kontrollieren Sie den Status am Tag der Veröffentlichung, damit eine Ablehnung nicht erst nach der Aktion auffällt. Steht ein Beitrag dauerhaft auf „Ausstehend“, lohnt ein Blick auf die Bestätigung des Profils; wie sie abläuft, beschreibt unser Beitrag zum Unternehmensprofil verifizieren.

Eine Einschränkung trifft gerade Adventsaktionen: Für Waren und Dienstleistungen, die gesetzlichen Beschränkungen unterliegen, dürfen Betriebe zwar Beiträge verfassen, aber keine Inhalte mit Bezug zu den Produkten selbst posten. Google nennt dafür unter anderem Alkohol, Tabak, pharmazeutische Produkte, Gesundheits- und Medizinprodukte, Feuerwerkskörper und Finanzdienstleistungen (Google Unternehmensprofil-Hilfe). Ein Weinhandel kann also den Adventsabend ankündigen, sollte im Beitrag aber nicht den Glühwein bewerben; ein Händler mit Silvesterfeuerwerk informiert über Öffnungszeiten, nicht über das Sortiment. Die Einzelheiten stehen dann auf der Website, auf die der Beitrag verweist.

  • Keine Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Social-Media-Handles im Text, stattdessen „Jetzt anrufen“ oder ein Link
  • Keine Rechtschreibfehler, keine zusätzlichen Zeichen, kein Text ohne Mehrwert
  • Bei Produkten mit gesetzlichen Beschränkungen kein Produktbezug im Beitrag
  • Link nur auf die eigene Website, auf die passende Aktionsseite
  • Titel, Daten und Uhrzeiten gleichlautend mit der Aktionsseite

Auswerten: was die Leistungsdaten zeigen

Ob sich der Aufwand gelohnt hat, zeigt sich im Januar. Das Profil führt Leistungsdaten zu Aufrufen, Suchanfragen und Aktionen, allerdings nur für bestätigte Profile (Google Unternehmensprofil-Hilfe). Für Beiträge sind vor allem drei Werte aufschlussreich: die Anrufe über die Anrufschaltfläche, die Websiteklicks und der Messwert „Angebote“, der angibt, wie oft Nutzer Angebote im Profil angesehen und darauf geklickt haben. Die Hilfe beschreibt Websiteklicks als Klicks auf den Websitelink im Profil; ob ein Klick auf den Button eines Beitrags dort mitzählt, sagt sie nicht.

Beim Lesen helfen zwei Details. Der Wert „Aufrufe“ zählt einzelne Besucher: Ein Nutzer kann nur einmal pro Tag gezählt werden (Google Unternehmensprofil-Hilfe). Und die Suchanfragen werden jeweils zu Beginn des Monats aktualisiert; bis sie angezeigt werden, kann es bis zu 5 Tage dauern (Google Unternehmensprofil-Hilfe). Die Suchbegriffe für Dezember sind also frühestens in den ersten Januartagen vollständig. Für den Vergleich wählen Sie im Bericht einen Zeitraum, etwa vom 1. November bis 6. Januar, und halten ihn neben denselben Zeitraum des Vorjahres.

Die genauere Antwort liefert die Website. Über die Kampagnenparameter im Beitragslink sehen Sie, wie viele Besuche je Aktionsseite aus dem Profil kamen und was danach geschah: eine Reservierung, eine Anfrage, ein Anruf über die Seite. Dazu kommt eine Messung ohne Technik – die Frage an der Kasse oder am Telefon, wie jemand von der Aktion erfahren hat. Welche Zahlen die Search Console ergänzt, zeigt unser Beitrag Google Search Console lesen.

Nach dem Fest: aufräumen und für das nächste Jahr notieren

Im Januar bleiben Beitragspläne gern liegen. Die Adventsaktion ist vorbei, der Hinweis zu den Feiertagen steht noch im Profil, und die Aktionsseite wirbt weiter für Angebote, die nicht mehr gelten. Ein paar Handgriffe verhindern das: abgelaufene Beiträge löschen, die Aktionsseiten auf „Die Aktion ist beendet“ umstellen und auf das laufende Angebot verweisen, die Leistungsdaten mit Datum ablegen.

Danach beginnt der Plan für das nächste Jahr, und zwar mit dem, was diesmal funktioniert hat. Welche Aktion brachte Klicks und Anfragen, welcher Beitrag wurde abgelehnt und warum, welche Aktionsseite wurde oft besucht, aber selten genutzt? Wer das im Januar notiert, hat im Herbst eine Vorlage statt eines leeren Blatts. Der Januar eignet sich auch für größere Vorhaben: Wer die ruhigen Wochen für eine neue Website nutzen will, findet den Zeitplan in unserem Beitrag Website-Relaunch planen: Go-live in der ruhigen Saison.

Beiträge sind dabei nur ein Teil des Profils. Kategorien, Fotos, Bewertungen und Öffnungszeiten tragen die Sichtbarkeit das ganze Jahr; die Grundlagen fasst unsere Anleitung Google-Unternehmensprofil optimieren zusammen. Wer das Profil nicht selbst pflegen möchte, findet die laufende Betreuung mit Beitragsplan, Fotos und Antworten auf Bewertungen auf unserer Seite zum Google-Unternehmensprofil.

Ein Beitrag im Profil ist eine Auskunft für Menschen, die schon fast vor der Tür stehen. Er sollte so genau sein wie das Schild an der Ladentür.

Internetagentur Hildesheim
Dieser Artikel basiert auf Daten aus: Google Unternehmensprofil-Hilfe (Beiträge in Ihrem Unternehmensprofil erstellen und verwalten, Inhaltsrichtlinien für Fotos, Videos und Beiträge im Unternehmensprofil, Fotos und Videos in Ihrem Unternehmensprofil verwalten, Leistung und Statistiken Ihres Unternehmensprofils), Google Search Central (Strukturierte Daten für Veranstaltungen), Niedersächsisches Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (§§ 3 und 5 NLöffVZG), Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage (§§ 5, 6 und 9 NFeiertagsG), Preisangabenverordnung (§ 11 PAngV), HDE (Pressemitteilung zum Weihnachtsgeschäft vom 5. November 2025) und Bitkom (Presseinformation zur Attraktivität des stationären Handels vom 27. Februar 2025). Bezeichnungen in der Profilverwaltung können sich ändern; maßgeblich ist der Stand beim Abruf im Oktober 2026.

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