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Gesetze, Gerichte und Behörden

AV

Abkürzung für Auftragsverarbeitung

Kurz und einfach erklärt

AV steht für Auftragsverarbeitung. Ein Dienstleister bearbeitet dabei Daten von Personen für einen Betrieb.

Das kann etwa beim Hosting sein, beim Versand von E-Mails oder bei Formularen.

Das Recht der Europäischen Union zum Datenschutz sieht dafür meist einen Vertrag vor. Er regelt, wie der Dienstleister mit den Daten umgehen darf.

Definition
Auftragsverarbeitung bedeutet, dass ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag eines Betriebs verarbeitet, etwa beim Hosting, beim E-Mail-Versand oder bei Formularen. Die Datenschutz-Grundverordnung sieht dafür in der Regel einen Vertrag vor, den AV-Vertrag. Er regelt, wie der Dienstleister mit den Daten umgehen darf.