Zum Inhalt springen

Betrieb, Steuern und Förderung

GbR

Abkürzung für Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Kurz und einfach erklärt

Eine GbR ist eine einfache Rechtsform. Darin tun sich mehrere Menschen für ein gemeinsames Ziel zusammen.

Man braucht kein Mindestkapital für den Start. Die Partner haften in der Regel auch mit ihrem eigenen Geld.

Im Impressum stehen meist alle Partner.

Definition
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine einfache Rechtsform, in der sich mehrere Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen. Sie lässt sich ohne Mindestkapital gründen, die Gesellschafter haften in der Regel auch persönlich. Im Impressum werden üblicherweise alle Gesellschafter genannt.

Verwandte Begriffe