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Betrieb, Steuern und Förderung

HRB

Abkürzung für Handelsregister Abteilung B

Kurz und einfach erklärt

HRB steht für Teil B im Handelsregister.

Dort sind Firmen wie die Aktiengesellschaft eingetragen. Auch Firmen mit beschränkter Haftung stehen dort.

Dazu kommen das Gericht und die Nummer im Register. Das gehört in der Regel ins Impressum. Es gehört auch in die Mails der Firma.

Definition
HRB kennzeichnet die Abteilung B des Handelsregisters, in der Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG eingetragen sind. Zusammen mit Registergericht und Registernummer gehört die Angabe in der Regel ins Impressum und in geschäftliche E-Mails solcher Firmen.

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