Betrieb, Steuern und Förderung
KGaA
Abkürzung für Kommanditgesellschaft auf Aktien
Kurz und einfach erklärt
Die KGaA ist eine Rechtsform für Firmen. Sie mischt Teile der Kommanditgesellschaft und der Aktiengesellschaft.
Mindestens ein Partner haftet mit allem, was er hat. Das übrige Geld der Firma ist in Aktien geteilt.
Wie andere Angaben zur Firma gehört die Rechtsform meist ins Impressum. Sie gehört auch auf Briefe der Firma.
Definition
Die KGaA ist eine Rechtsform, die Merkmale einer Kommanditgesellschaft und einer Aktiengesellschaft verbindet. Mindestens ein Gesellschafter haftet persönlich, das übrige Kapital ist in Aktien aufgeteilt. Die Rechtsform gehört wie andere Angaben zum Unternehmen in der Regel ins Impressum und auf Geschäftsbriefe.