Gesetze, Gerichte und Behörden
MarkenG
Abkürzung für Markengesetz
Kurz und einfach erklärt
Das MarkenG ist das deutsche Gesetz zum Schutz von Marken.
Es regelt, wann ein Name oder Zeichen geschützt werden kann. Eine bloße Ortsangabe reicht dafür meist nicht.
Für Betriebe zählt das beim Firmennamen, bei der Domain und in der Werbung.
Definition
Das MarkenG ist das deutsche Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen. Es regelt, wann ein Name oder Zeichen als Marke geschützt werden kann und wann nicht, etwa bei bloßen Ortsangaben. Für Betriebe spielt es bei Firmenname, Domain und Werbung eine Rolle.