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Betrieb, Steuern und Förderung

OHG

Abkürzung für Offene Handelsgesellschaft

Kurz und einfach erklärt

Die OHG ist eine Gesellschaft von Personen.

Alle Gesellschafter haften für die Schulden der Firma. Sie haften persönlich und ohne Grenze.

Die Firma steht im Handelsregister. Ihr Name trägt einen Zusatz für die Rechtsform.

Diesen Zusatz gibt man in der Regel auch im Impressum und in geschäftlichen E-Mails an.

Definition
Die OHG ist eine Personengesellschaft, in der alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten haften. Sie wird im Handelsregister eingetragen und trägt den Rechtsformzusatz im Firmennamen. Dieser Zusatz wird in der Regel auch im Impressum und in geschäftlichen E-Mails angegeben.

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