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Gesetze, Gerichte und Behörden

Bildrecht

Kurz und einfach erklärt

Bildrechte sind die Rechte an einem Foto. Dazu gehören auch die Rechte der Personen, die man darauf sieht.

Wer Bilder auf der Website zeigt, braucht meist ein passendes Recht zur Nutzung.

Sind Personen gut zu erkennen, braucht man auch ihre Zustimmung. Das gilt auch für Fotos vom Team und von Kunden.

Definition
Bildrechte umfassen die Rechte an einem Foto und die Rechte der Personen, die darauf zu sehen sind. Wer Bilder auf der Website zeigt, braucht in der Regel ein passendes Nutzungsrecht und bei erkennbaren Personen deren Einwilligung. Das gilt auch für Team- und Kundenfotos.