Gesetze, Gerichte und Behörden
DDG
Abkürzung für Digitale-Dienste-Gesetz
Kurz und einfach erklärt
Das DDG ist ein deutsches Gesetz. Es gilt für Anbieter von Diensten im Netz, etwa von Websites.
Es regelt zum Beispiel, was im Impressum über den Anbieter stehen soll.
Definition
Das Digitale-Dienste-Gesetz ist ein deutsches Gesetz für Anbieter digitaler Dienste wie Websites. Es regelt unter anderem, welche Angaben zum Anbieter im Impressum stehen sollen.