Gesetze, Gerichte und Behörden
DL-InfoV
Abkürzung für Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
Kurz und einfach erklärt
Die DL-InfoV ist eine deutsche Regel für Firmen, die Dienste anbieten.
Sie nennt Angaben, die diese Firmen ihren Kunden geben sollen. Dazu kann die Versicherung für Fehler im Beruf gehören. Auch Preise oder Geschäftsbedingungen können dazu zählen.
Eine Website kann diese Angaben gut zugänglich machen, etwa im Impressum.
Definition
Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung nennt Angaben, die Dienstleister ihren Kunden zur Verfügung stellen sollen. Dazu können etwa Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung, zu Preisen oder zu Geschäftsbedingungen gehören. Auf einer Website lassen sich diese Angaben leicht zugänglich bereitstellen, etwa im Impressum.