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Gesetze, Gerichte und Behörden

DPMA

Abkürzung für Deutsches Patent- und Markenamt

Kurz und einfach erklärt

Das DPMA ist die deutsche Behörde des Bundes für Patente, Marken und Designs.

Es führt ein Register für Marken. Dort kann man öffentlich nach eingetragenen Marken suchen.

Wählen Sie einen Namen für Ihre Firma oder eine Domain? Dann kann ein Blick in das Register helfen, Streit mit fremden Marken zu erkennen.

Definition
Das DPMA ist die deutsche Bundesbehörde für Patente, Marken und Designs. Es führt das Markenregister, in dem eingetragene Marken öffentlich recherchiert werden können. Vor der Wahl eines Firmennamens oder einer Domain kann ein Blick in dieses Register helfen, Konflikte mit fremden Marken zu erkennen.