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Gesetze, Gerichte und Behörden

DSK

Abkürzung für Datenschutzkonferenz

Kurz und einfach erklärt

Die DSK ist der Kreis der Ämter für Datenschutz von Bund und Ländern. Diese Ämter sind unabhängig.

Sie gibt Beschlüsse und Hilfen heraus. Darin steht, wie die Ämter Fragen zum Datenschutz sehen.

Betriebe finden darin eine Richtschnur. Es geht etwa um Cookies, Zustimmung oder Daten von Kunden.

Definition
Die Datenschutzkonferenz ist das Gremium der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Sie veröffentlicht Beschlüsse und Orientierungshilfen, wie die Behörden Datenschutzfragen auslegen. Für Betriebe geben diese Hinweise eine Richtschnur, etwa zu Cookies, Einwilligungen oder Kundendaten.