Gesetze, Gerichte und Behörden
LfD
Abkürzung für Landesbeauftragter für den Datenschutz
Kurz und einfach erklärt
LfD ist der kurze Name für die Aufsicht über den Datenschutz in einem Bundesland.
Sie berät, prüft und nimmt Meldungen an, wenn der Schutz von Daten verletzt wurde.
Für einen Betrieb ist sie meist die Stelle, an die eine solche Meldung geht. Ein Beispiel ist ein Angriff auf die Website.
Definition
LfD ist die Kurzbezeichnung der Datenschutzaufsicht eines Bundeslandes. Sie berät, prüft und nimmt Meldungen über Datenschutzverletzungen entgegen. Für einen Betrieb ist sie in der Regel die Empfängerin einer solchen Meldung, etwa nach einem Angriff auf die Website.