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Gesetze, Gerichte und Behörden

TDDDG

Abkürzung für Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz

Kurz und einfach erklärt

Das TDDDG ist ein deutsches Gesetz zum Schutz der Privatsphäre im Netz.

Es regelt unter anderem, wann Besucher zustimmen müssen. Das gilt für Cookies und ähnliche Technik.

Für eine Website betrifft es vor allem das Banner für Cookies und eingebundene Dienste.

Definition
Das TDDDG ist ein deutsches Gesetz zum Schutz der Privatsphäre bei digitalen Diensten. Es regelt unter anderem, wann für Cookies und ähnliche Techniken eine Einwilligung der Besucher nötig ist. Für eine Website betrifft es vor allem Cookie-Banner und eingebundene Dienste.