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Gesetze, Gerichte und Behörden

TTDSG

Abkürzung für Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz

Kurz und einfach erklärt

Das TTDSG ist der frühere Name eines deutschen Gesetzes.

Das Gesetz schützt die Privatsphäre bei Diensten im Internet. Heute hat es einen neuen Namen.

Verweise auf den alten Namen sind deshalb veraltet. Das gilt etwa für Texte zum Datenschutz oder das Banner für Cookies.

Definition
Das TTDSG ist der frühere Name des deutschen Gesetzes zum Schutz der Privatsphäre bei Online-Diensten. Heute heißt es TDDDG. Verweise auf das TTDSG in Datenschutzerklärungen oder Cookie-Bannern sind deshalb veraltet.