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Gesetze, Gerichte und Behörden

UWG

Abkürzung für Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Kurz und einfach erklärt

Das UWG ist das deutsche Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.

Es sagt, was im Geschäft und in der Werbung als unlauter gilt. Ein Beispiel sind Angaben, die in die Irre führen.

Bei Websites geht es vor allem um Versprechen in der Werbung. Es geht auch um Preise und um Bewertungen von Kunden.

Definition
Das UWG ist das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Es regelt, welche geschäftlichen Handlungen und Werbeaussagen als unlauter gelten, etwa irreführende Angaben. Für Websites betrifft es vor allem Werbeversprechen, Preisangaben und den Umgang mit Kundenbewertungen.