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Gesetze, Gerichte und Behörden

Wettbewerbsrecht

Kurz und einfach erklärt

Das Wettbewerbsrecht regelt, was in der Werbung erlaubt ist.

Es gilt auch für den Umgang mit Kunden und mit anderen Firmen.

Es geht etwa um Aussagen, die täuschen. Auch Siegel, Bewertungen und Werbung per Mail zählen dazu.

Bei Verstößen schicken oft andere Firmen oder Verbände eine Abmahnung.

Definition
Das Wettbewerbsrecht regelt, was in der Werbung und im Umgang mit Kunden und Mitbewerbern erlaubt ist. Es betrifft etwa irreführende Aussagen, Siegel, Bewertungen und Werbung per E-Mail. Verstöße werden häufig von Mitbewerbern oder Verbänden mit einer Abmahnung verfolgt.